Mit dem Kredit in der Steuererklärung sparen

Der Kauf auf Kredit wird in Deutschland immer beliebter. Sowohl Immobilien als auch Konsumgüter werden längst mehrheitlich über die Ratenfinanzierung angeschafft. Die Zahl der vergebenen Kredite beläuft sich allein bei Privathaushalten auf weit mehr als eine Milliarde Euro.

Jeder Kredit ist mit Kosten verbunden. Je nach Höhe und Laufzeit schlagen die Zinsen mit einem nicht unerheblichen Betrag zu Buche, der die Haushaltskasse zusätzlich belastet.

Während die Tilgungsraten ganz eindeutig nicht steuerlich geltend gemacht werden können, gibt es bei den Zinsen etliche Ausnahmen. In einigen Fällen lässt sich dieser zusätzliche Mehraufwand von der Steuer absetzen.

Zinsen eines Immobilienkredites steuerlich absetzen

Ein Immobilienkredit zeichnet sich im Wesentlichen durch zwei Faktoren aus: Eine hohe Summe und eine lange Laufzeit. Entsprechend hoch sind die zu leistenden Zinszahlungen. Umso besser, wenn diese mit dem Einkommen gegengerechnet werden können.

Generell ist die Angabe der anfallenden Schuldzinsen für jeden Immobilienbesitzer möglich, der eine Wohnung oder ein Haus selbst betrieblich nutzt oder vermietet, d. h., wer Einnahmen mit der Immobilie erzielt. Die Zinsen erhöhen hier die Werbungskosten oder die Betriebsausgaben.

  • Werbungskosten entstehen durch Aufwendungen, die der Steuerpflichtige leistet, um Einnahmen zu sichern und zu erhalten.
  • Betriebsausgaben entstehen durch den laufenden Betrieb.

Immobilienbesitzer, die ihr Eigentum ausschließlich selbst bewohnen, erzielen hingegen keine Einnahmen mit dem Objekt – die Finanzierung und die damit einhergehenden Zinsen sind für die Steuer nicht von Bedeutung.

Kosten für die Modernisierung

Muss ein Dach erneuert oder eine Wohnung modernisiert werden, entstehen Kosten. Diese dienen dem Werterhalt der Immobilie und sichern damit die Einnahmen. Entsprechend lassen sich die hierfür anfallenden Zinsen in der Steuer berücksichtigen.

Bewohnt ein Eigentümer seine Immobilie ganz oder in Teilen selbst oder gibt es in der Eigentumswohnung nur ein Arbeitszimmer, so können die Kosten hingegen nur anteilig geltend gemacht werden. Hat das Arbeitszimmer eine Fläche von 15 m² in einer 60 m² großen Wohnung, so sind beispielsweise 25 Prozent der Zinskosten anrechenbar.

Nebenkosten und weitere steuerliche Vorteile

Wer eine Immobilie ausschließlich zum Zweck der Kapitalanlage erwirbt, hat gleich mehrere steuerliche Vorteile. So wirken sich Kaufpreis, Abstandszahlungen für Einrichtungsgegenstände und etwaige Reparaturkosten positiv auf die Steuerlast aus.

Investoren von denkmalgeschützten Bauten profitieren zudem von einer Förderung der Modernisierungskosten und einer linearen Absetzung der Abnutzungserscheinungen.

Neben den eigentlichen Kreditzinsen können bei einem Hauskauf außerdem die Nebenkosten in der Steuer von Bedeutung sein – sofern die Immobilie vermietet ist. Dazu gehören.

  • Kaufpreis der Immobilie (Bei Immobilien mit einem Baujahr vor 1924 sind steuerlich jährlich 2,5 Prozent abschreibbar, bei jüngeren Bauten 2 Prozent, jeweils bis zum Erreichen des Gesamtpreises.),
  • Kontoführungsgebühren,
  • Grundsteuer,
  • Betriebskosten (Die Einkünfte durch Mieter sind zunächst als Einnahmen zu buchen, gleichzeitig jedoch als Werbungskosten absetzbar.),
  • administrative Kosten für Telefon und Porto sowie Fahrtkosten,
  • Mitgliedsbeiträge für den Vermieterverband,
  • Maklergebühren,
  • Anwaltskosten,
  • Inventar und Möbel für möbliert vermietete Objekte.

Kredite für teilweise vermietetes Eigentum

Wer plant, seine Immobilie zum Teil selbst zu bewohnen und einen anderen Teil zu vermieten, sollte sich bereits bei der Kreditaufnahme um eine separate Aufstellung bemühen. Entsprechend können die Zinsen des Kredits für den vermieteten Teil sauber getrennt aufgeführt werden. Und nur so ist sichergestellt, dass das Finanzamt die Zinskosten als Werbungskosten anerkennt.

Beruflich genutzte Zweitwohnung

Nimmt jemand einen Kredit zur Anschaffung einer Zweitwohnung auf, um in einer anderen Gemeinde beruflich tätig sein zu können, stellt dies ebenfalls eine berufliche Investition dar – die Zinskosten sind steuerlich als Werbungskosten relevant.

Kreditkosten von Selbstständigen und Freiberuflern

Die Einkommensminderung durch Ausgaben gilt auch bei betrieblichen Investitionen, die Selbstständige und Freiberufler tätigen, um ihre Einnahmen sicherzustellen. Wer also einen Kredit aufnimmt, um das Inventar einer Werkstatt zu modernisieren oder um sich technische Geräte zu kaufen, kann die dafür anfallenden Kosten als Betriebskosten geltend machen.

Beruflich genutzter Pkw

Selbstständige, die häufig im Außendienst unterwegs sind, können die Anschaffung des Fahrzeugs beziehungsweise die Kreditzinsen hierfür in der Steuer angeben. Um hier eine saubere Trennung zwischen der privaten und der beruflichen Nutzung zu erzielen, ist es wichtig, ein Fahrtenbuch zu führen.

Dient das Fahrzeug ausschließlich der beruflichen Nutzung ist das Absetzen der Zinskosten uneingeschränkt möglich.

Das häusliche Arbeitszimmer

Das häusliche Arbeitszimmer ist einer der großen Streitpunkte in der Steuererklärung. Grundsätzlich können auch Arbeitnehmer die Kosten bis zu einer Höhe von 1.280 Euro jährlich dafür geltend machen, wenn der Arbeitgeber nicht für einen Arbeitsplatz sorgt.

Wer das Arbeitszimmer als Freiberufler in den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit stellt, kann die anfallenden Kosten in voller Höhe absetzen.

Für die regulär anfallenden Betriebskosten wie Telefon und Reinigung sowie die anteiligen Kosten der regulären Nebenkosten der Wohnung bedarf es in der Regel keines Kredits. Doch was, wenn das Zimmer modernisiert werden muss, die Innenausstattung erneuert wird oder es Teil einer Immobilienanschaffung ist?

In einem solchen Fall sind die Zinskosten für einen Kredit steuerlich relevant. Können die entstehenden Kosten dabei nicht eindeutig zugeordnet werden, gilt folgende Rechnung:

(Fläche des Arbeitszimmer / gesamte Wohnfläche) * 100

Der daraus resultierende Prozentsatz lässt sich dann bei der Zinsberechnung anwenden.

Im Übrigen lassen sich neben den Zinsen die Anschaffungskosten selbst steuerlich geltend machen. Entsprechend der Höhe des Kaufpreises ist dabei entweder eine direkte Angabe bei den Werbungskosten/Betriebsausgaben möglich oder es erfolgt eine Abschreibung entsprechend der Nutzungsdauer, die in sogenannten AfA-Tabellen standardisiert ist.

Kreditkosten von Arbeitnehmern

Grundsätzlich haben auch Arbeitnehmer die Möglichkeit, Investitionen anzugeben (dann jedoch als Werbungskosten und nicht als Betriebsausgaben). Allerdings muss es glaubhaft sein, dass die Anschaffungen dem beruflichen Zweck dienen und nicht durch den Arbeitgeber übernommen werden.

Ein Beispiel dafür sind Fortbildungskosten, die mit dem Beruf oder einer künftigen Tätigkeit zusammenhängen. Der klassische Fall ist hier die Kreditaufnahme zum Besuch der Meisterschule.

Auch ein beruflich bedingter Umzug, für den ein Arbeitnehmer einen Kredit aufnimmt, gehört unter Umständen zu den Werbungskosten. Wichtig ist, dass der Umzug tatsächlich beruflich veranlasst ist. Hilfreich ist dabei eine Bestätigung des Arbeitgebers, die dem Finanzamt als Nachweis dient. Gründe für einen beruflich veranlassten Umzug sind beispielsweise:

  • Arbeitgeberwechsel,
  • erstmalige Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit,
  • Verkürzung der Fahrtzeit bei einem bestehenden Job um mindestens eine Stunde pro Tag (bei Ehepartnern gesonderte Berechnung, keine Summierung der Zeitersparnis),
  • Beendigung einer doppelten Haushaltsführung,
  • Versetzung aus dienstlichen Gründen,
  • Umzug auf Druck des Arbeitgebers.

Studentenkredite

Studierende, die Kredite zum Zweck der beruflichen Bildung aufnehmen, können die Zinskosten ebenfalls geltend machen. Die Angabe erfolgt in dem Jahr, in dem die Zinsen tatsächlich anfallen – unabhängig davon, ob dem tatsächlich Einkünfte gegenüber stehen. Gegebenenfalls werden die Aufwendungen in späteren Jahren verrechnet und solange als Verlustvortrag vorgehalten.

Das gilt jedoch nicht für das BAföG. Das staatliche Darlehen ist zinsfrei.

Daneben sind wie auch bei Arbeitnehmern und Selbstständigen Ausgaben von Bedeutung, die der studentischen Tätigkeit dienen. Das sind Studiengebühren ebenso wie Fahrtkosten zur Hochschule (sofern diese nicht über den Semesterbeitrag abgedeckt sind) und Aufwendungen für Seminare in anderen Städten.

Kreditkosten, die nicht steuerlich relevant sind

Grundsätzlich gilt hier: Kredite, die dem privaten Nutzen dienen – der Anschaffung eines privat genutzten Fahrzeugs, der Urlaubsreise oder der Hochzeit der eigenen Kinder –, lassen sich in der Steuer nicht geltend machen. Die einzige Ausnahme: Kreditzinsen für außergewöhnliche Belastungen.

Als außergewöhnliche Belastungen gelten beispielsweise Kredite für Zahnbehandlungen, die einige Zahnärzte anbieten. Abhängig von Einkommen und Anzahl der Kinder zieht das Finanzamt jedoch einen zumutbaren Eigenanteil ab.

Hier ist jedoch etwas Vorsicht geboten: Der Kreditnehmer muss nachweisen, dass die Kreditaufnahme, etwa für die Zahnbehandlung, unbedingt notwendig war, d. h., die Zähne zum aktuellen Zeitpunkt behandelt werden mussten, gleichzeitig jedoch die finanziellen Mittel fehlten. Eine teure Fernreise mit der Familie kurz vor der Behandlung wirkt sich somit nicht positiv aus, wenn das Finanzamt davon erfährt.

Nachweise der Kreditzinsen für das Finanzamt

Das Finanzamt begnügt sich in der Regel nicht mit einer bloßen Angabe über die Zinspflicht. Vielmehr sollte mit der Steuererklärung ein entsprechender Kaufbeleg und ein zugehöriger Darlehensvertrag vorgelegt werden.

Entsprechend wichtig ist es, bei gemischt genutzten Immobilien zwei separate Kreditverträge bei der Anschaffung abzuschließen, um einen eindeutigen Nachweis über die Kreditsumme für den vermieteten Teil zu haben.

Fazit

Als Faustregel gilt: Jeder Kredit, der mit dem Ziel der Erwerbssicherung aufgenommen wird beziehungsweise dazu dient, Einnahmen zu erzielen, lässt sich in der Steuer – meist bei den Werbungskosten – angeben. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen, was sich gerade bei langfristigen Krediten und hohen Kreditsummen schnell bemerkbar macht. Nicht absetzbar sind hingegen Kredite zu privaten Zwecken.

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Einkommenstabelle 3500 Euro Kredit ohne Schufa
Unterhaltsberechtigte Personen Mindestnettoeinkommen
0 1.150 Euro
1 1.600 Euro
2 1.850 Euro
3 2.150 Euro
4 2.500 Euro
5 3.100 Euro

Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens 12 Monaten

Einkommenstabelle 5.000 Euro Kredit ohne Schufa
Unterhaltsberechtigte Personen Mindestnettoeinkommen
0 1.600 Euro
1 1.900 Euro
2 2.250 Euro
3 2.600 Euro
4 3.200 Euro

Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens 36 Monaten

Einkommenstabelle 7.500 Euro Kredit ohne Schufa
Unterhaltsberechtigte Personen Mindestnettoeinkommen
0 1.800 Euro
1 2.100 Euro
2 2.500 Euro
3 2.900 Euro
4 3.400 Euro

Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens 48 Monaten

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